Antragsteller: Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V., Hilpoltstein
Realisierung: 2015
Der Wanderfalke gilt als besonders gefährdete Vogelart im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. In Bayern hat der Bestand in den letzten Jahren zugenommen. Die bayerischen Vorkommen des Wanderfalken können somit zu einer wichtigen „Quellpopulation“ für die Wiederbesiedlung anderer Regionen werden. An einem Funkturm in einem bayerischen Mittelgebirge wurden in den letzten Jahren immer wieder Spuren und Rufe von Wanderfalken festgestellt. An diesem Turm wird in Kooperation mit „Artenschutz in Franken“ ein spezieller Nistkasten angebracht, der es den Wanderfalken ermöglichen soll, zu nisten und die Brut aufzuziehen. Der Erfolg oder Misserfolg dieser Maßnahme wird sieben Jahre lang dokumentiert.
Beantragt wird eine finanzielle Unterstützung bei Herstellung und Anbringung der Nisthilfe.
Die BNS entspricht diesem Antrag.